{"id":33,"date":"2012-11-16T23:44:13","date_gmt":"2012-11-16T21:44:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ig-t3.de\/wordpress\/?page_id=33"},"modified":"2018-05-23T12:50:00","modified_gmt":"2018-05-23T10:50:00","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ig-t3.de\/?page_id=33","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a71 Name und Sitz<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cInteressengemeinschaft f\u00fcr den VW Bus Typ2 T3\u2033, kurz: \u201cIG-T3\u2033.<\/li>\n<li>Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Zusatz \u201ee.V.\u201c.<\/li>\n<li>Sitz des Vereines ist Berlin<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a72 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a73 Zweck<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i.\u00a0S.\u00a0d. Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Der Verein bezweckt die Wahrnehmung und Vertretung gemeinsamer Interessen der Liebhaber des VW Transporter\/Bus Typ2 T3 von 1979-1992, kurz: T3. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:\n<ol>\n<li>Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung bei Erhalt bzw. originalgetreuer Restauration von T3-Fahrzeugen<\/li>\n<li>Mithilfe bei Erstellung von Gutachten zur Ermittlung des Fahrzeugwertes und Weitergabe von Gutachten vergleichbarer Fahrzeuge,<\/li>\n<li>weltweite Betreuung und Beratung in allen Fragen rund um den T3,<\/li>\n<li>Vermittlung von Kontakten und Freundschaften der Mitglieder untereinander,<\/li>\n<li>Hilfestellung bei der Ersatzteilbeschaffung,<\/li>\n<li>Ansprechpartner f\u00fcr Herstellerfirmen von Ersatzteilnachfertigungen,<\/li>\n<li>Sammlung von dokumentarischem Material und Informationen, Weitergabe und Ver\u00f6ffentlichung (auch \u00fcber das Internet) an Mitglieder und Interessierte,<\/li>\n<li>Repr\u00e4sentation der T3-Liebhaber gegen\u00fcber Herstellerfirmen und in der \u00d6ffentlichkeit (Messen, Ausstellungen, Oldtimerveranstaltungen etc.),<\/li>\n<li>Veranstaltung von Treffen f\u00fcr Mitglieder und Interessierte, gemeinsame Fahrten zu Treffen anderer Organisationen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein dient ausschlie\u00dflich nicht kommerziellen Interessen seiner Mitglieder. Mit seinen T\u00e4tigkeiten strebt er keinen finanziellen Gewinn an.<\/li>\n<li>Der Verein tritt als Ansprechpartner auch f\u00fcr die Volkswagen AG, speziell die Nutzfahrzeugsparte, bez\u00fcglich fahrzeug-historischen Interessen auf Oldtimerveranstaltungen, VW-Bus-Treffen, Messen und \u00e4hnlichen Veranstaltungen auf.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a74 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h3>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, auf Antrag auch eine juristische Person.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Best\u00e4tigung der Annahme des Antrags durch den Kassenwart und durch die erste Beitragszahlung.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft beinhaltet die Einwilligung eines jeden Mitglieds, dass dessen vollst\u00e4ndiger Name und Adresse in ein drucktechnisches, elektronisches oder sonstiger Weise erstelltes Mitgliederverzeichnis aufgenommen wird.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied, das mindestens 18 Jahre ist, hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Bei juristischen Personen sind die Vorstandsmitglieder oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer berechtigt, die Mitgliedschaftsrechte auszu\u00fcben.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar oder vererblich.<\/li>\n<li>F\u00fcr Paare besteht die M\u00f6glichkeit einer \u201cPartnermitgliedschaft\u201d zum erm\u00e4\u00dfigtem Gesamtbeitrag. Beide Partner sind stimmberechtigt, werden aber unter einer Mitgliedsnummer gef\u00fchrt. Nichteheliche Paare sind den ehelichen gleichgestellt, ebenso gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.<\/li>\n<li>F\u00fcr andere Interessengemeinschaften und Vereine \u00e4hnlicher Zielsetzung besteht die M\u00f6glichkeit der \u201cMitgliedschaft auf Gegenseitigkeit\u201d (passive Mitgliedschaft ohne Beitrag und Stimmrecht).<\/li>\n<li>Personen, die sich um den VW-Bus und die IG-T3 besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleiche Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind aber von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a75 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, dem Austritt oder dem Erl\u00f6schen der Firma bei juristischen Personen<\/li>\n<li>Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zul\u00e4ssig. Er erfolgt durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung an den 1. Vorsitzenden und\/oder den Kassenwart des Vorstandes.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden, wenn:\n<ol>\n<li>das Mitglied bis 30.Juni des neuen Gesch\u00e4ftsjahrs mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist,<\/li>\n<li>das Mitglied in erheblichem Ma\u00dfe gegen die Interessen des Vereins versto\u00dfen hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Falle von a) ist das Mitglied schriftlich zu informieren. Bei Wiedereintritt ist die Beitrittsgeb\u00fchr erneut zu entrichten.<br \/>\nIm Falle von b) ist das betroffene Mitglied zuvor m\u00fcndlich oder schriftlich anzuh\u00f6ren. Die Entscheidung ist schriftlich zu begr\u00fcnden. Gegen den Beschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb eines Monats ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer 2\/3-Mehrheit.<\/p>\n<h3>\u00a76 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder haben das Recht, an den Versammlungen des Vereins teilzunehmen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder haben die Vereinsinteressen zu wahren.<\/li>\n<li>Jeder Anschriftenwechsel ist von den Mitgliedern dem Vorstand unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a77 Beitr\u00e4ge, Verwendung, Sachleistungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Spenden.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben erhebt der Verein von seinen Mitgliedern Beitr\u00e4ge, \u00fcber deren H\u00f6he und F\u00e4lligkeit die Mitgliederversammlung entscheidet. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/li>\n<li>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind Jahresbeitr\u00e4ge.<\/li>\n<li>Spenden oder Sachleistungen, die von Privatpersonen, Firmen oder Organisationen entgegengenommen werden, d\u00fcrfen nicht an Bedingungen gekn\u00fcpft sein, welche die inhaltliche Arbeit und das Auftreten des Vereins betreffen. Zweckgebundene Spenden, z.\u00a0B. zur Anschaffung\/Erhalt eines Fahrzeuges, sind m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a78 Verbot von Beg\u00fcnstigungen<\/h3>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h3>\u00a0\u00a7 9 Organe<\/h3>\n<p>Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a0\u00a710 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt. Au\u00dferdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn eine Einberufung von 1\/3 aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die gleichen Satzungsbestimmungen wie die der ordentlichen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von sechs Wochen schriftlich einzuberufen. Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung sowie Ort und Zeit mitzuteilen. Die Mitglieder haben die M\u00f6glichkeit, bis 14 Tage vor der stattfindenden Mitgliederversammlung, Vorschl\u00e4ge zur Tagesordnung zu machen. Der Vorstand muss diese Vorschl\u00e4ge bei der Festsetzung der Tagesordnung ber\u00fccksichtigen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Pflicht, die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen, die Aufl\u00f6sung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur beschlossen werden, wenn die Antr\u00e4ge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angek\u00fcndigt worden sind.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:\n<ol>\n<li>Bestimmung der Grunds\u00e4tze der Vereinspolitik;<\/li>\n<li>Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer sowie die Entlastung des Vorstandes;<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes;<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Mitgliedsbeitrags;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sung;<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber den Einspruch eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand und abgelehnte Antr\u00e4ge auf Mitgliedschaft;<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern;<\/li>\n<li>Festlegung des Orts und Termins f\u00fcr die n\u00e4chstj\u00e4hrige ordentliche Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Die Einladung von G\u00e4sten ist m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Die Versammlungsleitung kann von den Vorstandsmitgliedern ausge\u00fcbt oder auf ein Vereinsmitglied \u00fcbertragen werden. Der Protokollf\u00fchrer ist der Schriftf\u00fchrer.<\/li>\n<li>Die Aus\u00fcbung des Stimmrechts durch einen Dritten ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Soweit die Satzung nicht anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/li>\n<li>Eine Abstimmung erfolgt grunds\u00e4tzlich offen. Eine geheime Wahl ist zul\u00e4ssig, wenn dies durch ein Mitglied beantragt wird und der Antrag mit einfacher Mehrheit angenommen wird.<\/li>\n<li>Die Durchf\u00fchrung von Wahlen wird vom Wahlleiter geleitet, der durch den Vorstand benannt wird. F\u00fcr Wahlen gilt folgendes: hat in einem Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den h\u00f6chsten Stimmenzahlen statt.<\/li>\n<li>Zur \u00c4nderung der Satzung ist eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig.<\/li>\n<li>Eine Aufl\u00f6sung des Vereins ist nur m\u00f6glich, wenn dieser Punkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgef\u00fchrt war. Zus\u00e4tzlich ist eine Mehrheit von 9\/10 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten:\n<ol>\n<li>Ort und Zeit der Versammlung<\/li>\n<li>die Tagesordnung<\/li>\n<li>die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung<\/li>\n<li>bei Satzungs\u00e4nderungen oder \u00c4nderungen der Gesch\u00e4ftsordnung der genaue Wortlaut der \u00c4nderungen.<\/li>\n<li>eine Anwesenheitsliste der anwesenden Vereinsmitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a711 Vorstand<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus\n<ol>\n<li>dem 1.Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Kassenwart,<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>der Redaktion<\/li>\n<li>dem Administrator der Web-Auftritte des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Kassenwart sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins im Sinne \u00a726 BGB berechtigt.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. W\u00e4hlbar sind ordentliche Vereinsmitglieder<\/li>\n<li>Scheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, kann der Vorstand einen Nachfolger bestimmen. Scheiden gleichzeitig mehr als drei Vorstandsmitglieder aus, so entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei einem zeitnahen Ausscheiden aller Vorsitzenden entscheidet eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung \u00fcber die Nachfolge.<\/li>\n<li>Das Amt eines Vorstandsmitgliedes erlischt durch Tod, Ablauf der Wahlperiode, Ausschluss aus dem Verein, schriftlicher Austrittserkl\u00e4rung oder R\u00fccktrittserkl\u00e4rung.<\/li>\n<li>Der Vorstand versieht seine Aufgaben ehrenamtlich. Auslagen zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben sind ihm zu ersetzen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a712 Zust\u00e4ndigkeit, Einberufung und Beschlussfassung des Vorstand<\/h3>\n<ol>\n<li>Dem Vereinsvorstand obliegt die Leitung des Vereins und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens gem\u00e4\u00df den Beschl\u00fcssen der Vereinsorgane. Er hat alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Vereins erforderlich sind. Dies sind insbesondere:\n<ol>\n<li>Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Erstellung des Jahresabschlusses<\/li>\n<li>Erstellung eines Finanzplanes f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<li>Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den 1.\u00a0Stellvertreter einberufen werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn 2\/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.<\/li>\n<li>\u00dcber alle Vorstandssitzungen werden Niederschriften angefertigt, die die gefassten Beschl\u00fcsse, das Abstimmungsergebnis, Ort, Zeit und Namen der Teilnehmer enth\u00e4lt. Die Niederschriften sind von den teilnehmenden Vorstandsmitglieder zu unterschreiben.<\/li>\n<li>Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem Wege oder fernm\u00fcndlich gefasst werden. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a0\u00a713 Kassenpr\u00fcfung, Kassenpr\u00fcfer<\/h3>\n<ol>\n<li>Zur Pr\u00fcfung der Kassen- und Verm\u00f6gensverwaltung des Vereins werden von der Mitgliederversammlung zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer eines Jahres gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen im Verein kein weiteres Amt und\/oder keine weitere Aufgabe innehaben.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Kassen- und Buchf\u00fchrung des Kassenwarts zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben das Ergebnis der Pr\u00fcfung der Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/li>\n<li>Zur Erf\u00fcllung ihres Auftrages haben die Kassenpr\u00fcfer jederzeit das Recht, Kasse und Belege zu pr\u00fcfen. Sie sind gehalten, rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung mit der Pr\u00fcfung zu beginnen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a0\u00a7\u00a014 Datenschutz im Verein<\/h3>\n<ol>\n<li>Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, \u00fcbermittelt und ver\u00e4ndert.<\/li>\n<li>Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:\n<ol>\n<li>Auskunft \u00fcber die zu seiner Peron gespeicherten Daten;<\/li>\n<li>Berichtigung \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;<\/li>\n<li>Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzul\u00e4ssig war<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Den Organen des Vereins ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als zu dem jeweiligen zur Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/li>\n<li>Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestellt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a79.11 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.<\/li>\n<li>Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und seine stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine karitative Einrichtung. Diese wird auf der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit festgelegt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Neustadt Glewe \/ Mecklenburg Vorpommern, 11.05.2018<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Fassung nach Satzungs\u00e4nderung vom 16.08.2014<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a71 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cInteressengemeinschaft f\u00fcr den VW Bus Typ2 T3\u2033, kurz: \u201cIG-T3\u2033. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Zusatz \u201ee.V.\u201c. 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